Hingegen lehnt die FDP neue Vorschriften entschieden ab. So ist der vom Regierungsrat vorgeschlagene Paragraf zur Regelung der Mindestanforderungen an WC-Anlagen klar überflüssig, zumal es durch Bundesrecht ohnehin teilweise schon geregelt ist und für den Gastrobereich eine Richtlinie der Gesellschaft der Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspektoren (GSLI) existiert. Die FDP spricht sich auch gegen eine Verlängerung der Geltungsdauer von Bau- und Abbaubewilligungen aus, die freisinnige Fraktion hat dies auch im Grossen Rat bei früheren Geschäften so vertreten. Wer eine Bewilligung hat, soll den Bau bzw. Abbau innert der geltenden Frist realisieren, andernfalls wird mutwilliger Bauverzögerung und Investitionsblockaden Vorschub geleistet.
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau:
«Die FDP Aargau begrüsst die Bestrebungen, das kantonale Baugesetz zu modernisieren. Die geplanten Vereinfachungen wie etwa klar definierte Abstandsregelungen oder die Einführung von komplett digitalisierten Prozessen sind der richtige Weg. Auf der anderen Seite lehnen wir neue Vorschriften wie den völlig überflüssigen ‘WC-Paragrafen’ oder die Verlängerung der Gültigkeit von Baubewilligungen klar ab. Verfahren sollen schlanker und kürzer werden, nicht aufgeblasener und langwieriger.»
→ Anhörungsantwort der FDP Aargau zur Änderung des Baugesetzes
Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78